Fahrradabstellplätze in Gebäuden: der rechtliche Rahmen – FRANKREICH

Racks de stationnement Optima V10 en condition d'utilisation à Neuilly-Plaisance

Die jüngsten gesetzlichen Verpflichtungen zeigen einen starken Willen der nationalen und europäischen Behörden, die tägliche Fahrradnutzung zu verallgemeinern. Sie spiegeln die Überzeugung wider, dass die Einrichtung geeigneter Fahrradabstellanlagen ein wesentlicher Hebel ist, um die Bürger zur Nutzung des Fahrrads für ihre Wege zu ermutigen, und so aktiv zum ökologischen Wandel der Städte beitragen.

Regelung der Fahrradabstellplätze der verschiedenen Gebäudetypen

Das Dekret vom 26. Dezember 2022 markiert einen Wendepunkt in den Vorschriften für sichere Fahrradabstellplätze in Frankreich. Es erlegt neuen Verpflichtungen für neue und sanierungsbedürftige Gebäude auf, die über einen Kfz-Stellplatz verfügen.

Dieser Text betrifft :

  • Wohnsiedlungen (Mehrfamilienhäuser), Industrie- und Dienstleistungsgebäude, öffentliche Einrichtungen und Gewerbekomplexe.
  • → Gebäude, deren Parkplätze eine Kapazität von mindestens 10 Pkw-Stellplätzen aufweisen.
  • → Für jede Kategorie legt er Mindestschwellenwerte für Fahrradabstellplätze fest: z. B. 1 Stellplatz pro Wohnung für Wohnhäuser und 15 % der Belegschaft für Arbeitsstätten.

Das Hauptziel dieses Dekrets ist es, die Sicherheit von Fahrrädern durch die Vermehrung geeigneter Infrastrukturen zu fördern und gleichzeitig den wachsenden Bedürfnissen der Radfahrer gerecht zu werden. Außerdem legt es den Schwerpunkt auf die Sicherheit der Einrichtungen (Schließsysteme, Überwachung) und ihre Zugänglichkeit.

Die Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden (EPBD), die 2023 von der Europäischen Kommission verabschiedet werden soll, weitet die Verpflichtung zur Schaffung von Fahrradabstellplätzen auf bestehende Dienstleistungsgebäude aus. Im Gegensatz zu früheren Bestimmungen betrifft diese Richtlinie nun alle Gebäude mit mehr als 20 Pkw-Stellplätzen, auch wenn sie sich nicht in der Bau- oder Sanierungsphase befinden. Die neuen Verpflichtungen müssen bis zum 1. Januar 2027 erfüllt werden.

Diese Richtlinie schreibt unter anderem vor:

  • → 100 Fahrradabstellplätze für ein Gebäude mit 1.000 Bewohnern, einschließlich geeigneter Bereiche für Cargo-Bikes und Pedelecs (Fahrräder mit elektrischer Unterstützung) mit integrierten elektrischen Ladesystemen.

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Kriterien für die Gestaltung von Parkplätzen

Fahrradhalle des Gare du Nord mit Optima V10-Fahrradständern ausgestattet in der Region Île-de-France
Wohnanlagen

Neubauten, Baugenehmigung nach dem 25. Dezember 2022 eingereicht:

    • 1 Stellplatz pro Wohnung bis 2 Zimmer,
    • 2 Stellplätze ab 3 Zimmern.

Bestehende Gebäude, deren Autoparkplatz Gegenstand von Arbeiten ist*:

    • 1 Stellplatz pro Wohnung.

*Wenn die voraussichtlichen Kosten der Arbeiten mehr als 2 % des Gebäudewertes betragen und der angeschlossene Parkplatz mindestens 10 Stellplätze umfasst.

Industrie-/Dienstleistungsgebäude als Arbeitsstätte

Neubauten: Baugenehmigung nach dem 25. Dezember 2022 eingereicht:

    • 15 % der gleichzeitig anwesenden Gesamtbelegschaft.

Bestehende Dienstleistungsgebäude, sofern der Parkplatz mindestens 10 Stellplätze* für Arbeitnehmer aufweist:

    • 10 % der gesamten Arbeitnehmerzahl bei Miteigentumsgebäuden,
    • oder 10 % der Arbeitnehmer in den Räumlichkeiten eines Miteigentümers,
    • Obligatorische Arbeiten bis zum 1. Januar 2027.

*Auch bei bestehenden Flächen vor dem 26. Dezember 2022.

Gebäude mit Publikumsverkehr

Neubauten: Baugenehmigung nach dem 25. Dezember 2022 eingereicht:

    • 15 % der Gesamtbelegschaft
    • und 15 % der gleichzeitig anwesenden Nutzer.

Bestehende Gebäude, deren Autoparkplatz Gegenstand von Arbeiten ist*:

    • 10 % der Gesamtbelegschaft
    • und 10 % der gleichzeitig anwesenden Nutzer.

*Wenn die voraussichtlichen Kosten der Arbeiten mehr als 2 % des Gebäudewertes betragen und der angeschlossene Parkplatz mindestens 10 Stellplätze umfasst.

Gewerbekomplexe und Kinos

Neubauten: Baugenehmigung nach dem 25. Dezember 2022 eingereicht:

    • 10 % der Parkplatzkapazität, maximal 100 Stellplätze.

Bestehende Gebäude, deren Autoparkplatz Gegenstand von Arbeiten ist*:

    • 10 % der Parkplatzkapazität, maximal 100 Stellplätze.

*Wenn die voraussichtlichen Kosten der Arbeiten mehr als 2 % des Gebäudewertes betragen und der angeschlossene Parkplatz mindestens 10 Stellplätze umfasst.

Mögliche Ausnahmen:(Siehe Verpflichtung zur Einrichtung von Fahrradabstellanlagen für Einzelheiten).

Zugänglichkeits- und Sicherheitsstandards

Die Gestaltung von Fahrradabstellanlagen muss bestimmte Anforderungen erfüllen, um ihre Zugänglichkeit und ein Mindestmaß an Sicherheit zu gewährleisten. Zu den Hauptkriterien gehört eine Mindestfläche von 1,5 m² pro Stellplatz, um ausreichend Raum für Nutzer zu bieten, damit sie ihr Fahrrad problemlos manövrieren und abstellen können. Darüber hinaus müssen die Halterungen fest sein und das Fahrrad stabilisieren, während sie die Möglichkeit bieten, den Rahmen und mindestens ein Rad mit einem Fahrradschloss zu sichern. Dies reduziert das Sturzrisiko und bietet einen grundlegenden Schutz vor Diebstahl.

Die Sicherheit des Abstellplatzes ist ein entscheidender Punkt, um den Nutzer zur Investition in dieses Transportmittel zu ermutigen. Eines der Probleme im Zusammenhang mit Fahrrädern ist die Anzahl der Diebstähle oder Beschädigungen, denen sie zum Opfer fallen.

In diesem Zusammenhang empfehlen wir, obwohl es keine Verpflichtung ist, sichere Türen mit effizienten Schließsystemen anzubieten, die für Wohnanlagen und Gebäude mit tertiärer oder industrieller Nutzung geeignet sind.

Es ist möglich, in Videoüberwachungssysteme an öffentlich zugänglichen Orten, wie z.B. Einkaufszentren, zu investieren, um Vandalismusakte abzuschrecken. Es ist auch möglich, die menschliche Präsenz zu verstärken, um eine kontinuierliche Überwachung zu gewährleisten, insbesondere in großen Parkanlagen, die an Gebäude mit öffentlichen Diensten angeschlossen sind.

Abri vélo sécurisé Gare de ST Lazare

Anpassung an verschiedene Fahrradtypen

Die Bedürfnisse von Radfahrern entwickeln sich, und die Abstellanlagen müssen sich dieser Vielfalt anpassen. Neben klassischen Fahrrädern ist es nun obligatorisch, Stellplätze für Lastenfahrräder und E-Bikes (Fahrräder mit elektrischer Unterstützung) vorzusehen, die mehr Platz benötigen und manchmal spezifische Infrastrukturen erfordern. Für E-Bikes ist ein geeignetes Ladesystem unerlässlich, damit die Nutzer ihre Batterie während des Abstellens aufladen können.

Es ist auch wichtig, die Infrastrukturen an die verschiedenen Fahrradgrößen anzupassen. Lastenfahrräder, die oft länger und breiter sind, benötigen geräumigere Stellplätze und robustere Halterungen, um ihre Stabilität zu gewährleisten. Umgekehrt erfordern Klappräder, obwohl kompakter, flexible Lösungen für eine optimale Lagerung.

Vom Neubau bis zur Modernisierung bestehender Gebäude

Bis zur Verabschiedung der EPBD konzentrierten sich die französischen Vorschriften im Wesentlichen auf neue Gebäude oder Gebäude, die renoviert wurden. Die Maßnahmen betrafen die Sicherung neuer Projekte, um das Radfahren bereits bei der Planung von Gebäuden zu fördern.

Diese EU-Richtlinie aus dem Jahr 2023 erweitert den Anwendungsbereich erheblich und zwingt nun auch die Eigentümer bestehender Dienstleistungsgebäude dazu, sich an die neuen Standards anzupassen, selbst wenn keine Renovierungsprojekte geplant sind. Diese Erweiterung soll die Einführung nachhaltiger Mobilitätspraktiken beschleunigen, indem die Schaffung einer fahrradfreundlichen Infrastruktur in bereits genutzten Gebäuden zur Pflicht gemacht wird.

Eine Regulierung im Dienste der nachhaltigen Mobilität

Diese progressive Entwicklung der Normen ist Teil eines umfassenderen Ansatzes des ökologischen Wandels. Indem alle Arten von Gebäuden zur Bereitstellung von Fahrradstellplätzen verpflichtet werden, zielen die Behörden darauf ab:

  • Die Abhängigkeit vom Auto für Kurzstrecken zu reduzieren.
  • Den Bürgern den Zugang zu umweltfreundlicheren Verkehrsmitteln zu erleichtern.
  • Zur Dekarbonisierung des städtischen Verkehrs beizutragen, insbesondere durch die Unterstützung der Nutzung von E-Bikes, deren Autonomie und täglicher Gebrauch durch Ladeinfrastrukturen erleichtert werden können.
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