Praktischer Leitfaden: Einrichtung eines Fahrradraums im Miteigentum

Mit dem Aufschwung der sanften Mobilität und der schrittweisen Reduzierung der Autonutzung im Stadtzentrum stellen sich immer mehr Miteigentümer die Frage nach derEinrichtung eines sicheren Fahrradraums. Dieses Projekt erfüllt mehrere Herausforderungen:

  • ✔ Sicheres Abstellen von Fahrrädern
  • ✔ Umweltfreundliche Fortbewegung fördern
  • ✔ Das Gebäude aufwerten und neue Käufer oder Mieter anziehen.

Aber wo soll man anfangen? Was sind die gesetzlichen Verpflichtungen? Wie können Sie die anderen Miteigentümer überzeugen? Folgen Sie diesem praktischen Leitfaden, um Ihr Projekt zum Erfolg zu führen!

Schritt 1 – Über das Projekt zur Einrichtung von Fahrradstellplätzen nachdenken
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Schritt 2 – Machbarkeit und Budget einschätzen
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Schritt 3 – Abstimmung und Durchführung der Arbeiten

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Schritt 1 – Über das Projekt zur Einrichtung von Fahrradstellplätzen nachdenken

Wie bei jedem Bau- und Investitionsprojekt muss die Einrichtung oder Umgestaltung eines Fahrradstellplatzes in einer Eigentümergemeinschaft im Voraus gut durchdacht werden. Hier sind einige Punkte, die Ihre Aufmerksamkeit verdienen.

Den rechtlichen Rahmen verstehen: Verpflichtungen für einen Fahrradraum in der Eigentümergemeinschaft

Wenn Ihre Eigentümergemeinschaft bereits Pkw-Stellplätze hat, schreibt das ALUR-Gesetz von 2014 vor, dass die Einrichtung eines Fahrradraums in der Eigentümerversammlung (EV) besprochen werden muss.

Seit Juni 2022 verschärft ein Dekret diese Verpflichtung:

→ Wenn der Parkplatz der Eigentümergemeinschaft mindestens 10 Stellplätze umfasst und dort größere Arbeiten durchgeführt werden, wird die Einrichtung eines Fahrradraums verpflichtend.

Seit Dezember 2022 müssen diese Einrichtungen Folgendes beinhalten:

→ Eine Vorrichtung, die das Anschließen von Fahrrädern am Rahmen und am Rad ermöglicht.

→ Einen gesicherten Zugang (Tür mit sicherem Verschluss).

→ Wenn die Anlage im Freien steht, muss sie überdacht, beleuchtet und verschlossen sein.

→ Die Stellplätze müssen sich im Erdgeschoss oder im ersten Untergeschoss des Gebäudes befinden.

Identifier les besoins des habitants

Die Bedürfnisse der Bewohner ermitteln

Bevor Sie das Projekt starten, ist es wichtig, die Meinung der Bewohner einzuholen:

✔ Wie viele Bewohner benutzen ein Fahrrad?

✔ Welche Fahrradtypen sollen untergebracht werden? (Normale Fahrräder, E-Bikes, Lastenräder…)

✔ Was sind die wichtigsten Kriterien? (Sicherheit, schneller Zugang, ausreichender Platz)

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Geeignete Lösungen festlegen

Es gibt zwei Hauptoptionen:

✔ Ein gesicherter Fahrradraum im Gebäudeinneren (ehemaliger Raum umgebaut oder ungenutzter Bereich)

✔ Ein eigenständiger Fahrradunterstand im Außenbereich

Jede Lösung muss den Bedürfnissen der Eigentümergemeinschaft entsprechen und die geltenden Vorschriften einhalten.

Schritt 2 – Machbarkeit und Budget einschätzen

Bevor Sie ein solches Projekt starten, ist es wichtig zu prüfen, ob Sie es sowohl materiell als auch finanziell umsetzen können.

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Verfügbaren Platz analysieren

Ein Fahrradraum kann aus verschiedenen bestehenden Flächen eingerichtet werden:

✔ Alte Keller- oder Technikräume, die wenig genutzt werden und in eine Fahrradgarage umgewandelt werden können;

✔ Teil eines Tiefgaragenparkplatzes, in dem eine geschlossene Struktur mit Fahrradständern installiert wird;

✔ Ein Pkw-Stellplatz, der in einen gesicherten Fahrradparkplatz umgewandelt wird;

✔ Außenbereich, der die Installation eines gesicherten Unterstands ermöglicht.

Hinweis: Die Gesetzgebung schreibt vor, dass die Stellplätze an einem gemeinsamen Ort zusammengefasst und gesichert sein müssen.

Schritt 3 – Abstimmung und Durchführung der Arbeiten

In einer Eigentümergemeinschaft muss jede Änderung an Gemeinschaftsflächen durch eine Abstimmung in der Eigentümerversammlung genehmigt werden. Sie müssen Ihr Projekt also in der Eigentümerversammlung zur Abstimmung stellen.

Das Projekt in der Eigentümerversammlung zur Abstimmung bringen

Damit das Projekt zur Einrichtung eines Fahrradraums in der Eigentümergemeinschaft genehmigt wird, muss es in der Eigentümerversammlung zur Abstimmung gestellt werden.

Erforderliche Mehrheit zur Annahme des Vorschlags in der Eigentümerversammlung:

→ Wenn die Einrichtung verpflichtend ist (Parkplatz mit mehr als 10 Stellplätzen und geplante Arbeiten) → einfache Mehrheit.

→ Wenn die Einrichtung freiwillig ist → absolute Mehrheit (50 % + 1 der Stimmen aller Eigentümer).

Tipp – Bereiten Sie vor der Eigentümerversammlung ein detailliertes Dossier vor mit:

✔ Einem detaillierten Kostenvoranschlag
✔ Einem Einrichtungsplan
✔ Einer Liste der Vorteile für die Eigentümergemeinschaft

Ein Plus für den Wert Ihres Gebäudes und Ihrer Wohnung

In einen Fahrradraum zu investieren bedeutet, in die Zukunft zu investieren: ✔ Ein Immobilienmerkmal, das bei Käufern gefragt ist ✔ Eine Wertsteigerung für die Eigentümergemeinschaft ✔ Eine ökologische und praktische Lösung

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